Hannover. „Mit dem Haushaltsbegleitgesetz bringen wir auch die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes auf den Weg. Die Novelle bewirkt dass für jeden, der zu Corona-Zeiten studiert, eine um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit gelten wird“, so Jörg Hillmer, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Eine solche Regelung käme nicht nur denjenigen zugute, die im Sommersemester 2020 studiert hätten, sondern etwa auch denjenigen, die im Sommersemester 2021 ihr Studium aufnähmen – für den wahrscheinlichen Fall, dass in diesem Semester noch Corona bedingte Einschränkungen beständen.
„Diese Regelung wird in vielen Fällen aber sicherlich erst am Ende des Studiums relevant, wenn es um die Frage gehe, ob alle Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit hätten absolviert werden können, so Hillmer weiter.
Der Wissenschaftspolitiker betonte, dass damit eine flexibel handhabbare Möglichkeit jenseits einer Härtefallregelung geschaffen werde, die aber gleichzeitig die Möglichkeit, zusätzlich einen Härtefallantrag zu stellen, nicht beschneide.
„Damit wird man die Interessen der Studierenden aus unserer Sicht am besten gerecht“, so Hillmer abschließend.