Deutscher Jagdverband mit seinen Jägerschaften und Deutscher Bauernverband / Landvolkverbände rufen gemeinsam dazu auf, verdächtige Wildschweinkadaver sofort zu melden. Behörden sollten tote Tiere schnellstmöglich sicherstellen. Die Verbände fordern Entschädigungen für Jäger und Landwirte.
LJN Präsident Helmut Dammann-Tamke MdL und Thomas Ehbrecht MdL Vors. JS Duderstadt
Landwirte und Jäger sind gemeinsam gefordert, gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzugehen. Vor dem Hintergrund des Ausbruchs der ASP (Afrikanischer Schweinepest) bei Wildschweinen rufen der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) Landwirte und Jäger zu erhöhter Wachsamkeit auf: Verdächtige Kadaver sollten umgehend an das zuständige Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. ASP-Ausbrüche müssen früh erkannt werden um sie rasch eingrenzen zu können. DJV und DBV fordern die Behörden und die Landespolitik auf, den Abtransport von gemeldetem Fallwild schnellstmöglich sicherzustellen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu vermeiden. Für die Meldung auffälliger und verendeter Wildschweine in der Landschaft sollte auch die vom Deutschen Jagdverband entwickelte Tierfund-Kataster-App (www.tierfund-kataster.de) genutzt werden um deren Unterstützung auch der Vorsitzende der Jägerschaft Duderstadt, Thomas Ehbrecht, appelliert.
Jäger und Landwirte halten es zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland für notwendig, sowohl von Ausbrüchen betroffene Gebiete als auch eine Zone entlang der deutsch-polnischen Grenze durch intensive Bejagung die Bestände von Wildschweinen weitestgehend zu reduzieren. Landwirte müssen die konsequente Bejagung von Schwarzwild mit Hilfe von hierfür angelegten Bejagungsschneisen unterstützen. Zur Seuchenbekämpfung rufen DJV und DBV auch die Politik auf Bundes- und Landesebene dazu auf, vorhandene Bejagungsverbote in Schutzgebieten aufzuheben, eine konsequente Wildschweinbejagung zu unterstützen und die notwendigen Testkapazitäten bereitzustellen. Die Verbände fordern bundesweit Aufwandsentschädigungen für Monitoring und Beprobung von Wildschweinen. In Niedersachsen haben wir in 2019 die notwendigen Gesetzesänderungen für den ASP-Fall auf den Weg gebracht, so Thomas Ehbrecht als Landtagsabgeordneter.
Drückjagden in Zeiten der Corona-Pandemie
Gesellschaftsjagden sind trotz Covid-19 möglich. Aber bei der Vorbereitung und Durchführung sind Besonderheiten zu beachten, diese sind über das Ministerium und Jägerschaften im Internet abrufbar. Also nicht wundern, denn Jagd ist und bleibt systemrelevant und auch in der Präventivmassnahme unverzichtbar, so Thomas Ehbrecht als Jagdfunktionär und Abgeordneter.
Abstand halten und falls das nicht möglich ist: Alltagsmaske. Der Jagdverband gibt eine Länderübersicht über Coronaregelungen bei Bewegungsjagden.
Trotz Coronapandemie bereiten Jägerinnen und Jäger die Drückjagdsaison vor. Zusätzlich zu den gängigen Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften müssen in diesem Jahr Einschränkungen berücksichtigt werden. Beispielsweise muss bei der Jagd soweit möglich ein Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, muss eine Maske getragen werden. Der Hygiene kommt eine noch größere Bedeutung zu, als dies bei der Jagd ohnehin schon der Fall ist. Der Veranstalter sollte alle Abläufe auf den Prüfstand stellen und das gewohnte Prozedere an die vor Ort geltenden Vorschriften anpassen. Zum Teil muss ein eigenes Hygienekonzept vorgelegt und die Jagd als Veranstaltung angemeldet werden oder es müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst und aufbewahrt werden. Gesundheit steht hier immer im Vordergrund und das gilt nun für Covid-Pandemie und Präventivmassnahmen zur ASP, so Ehbrecht.
Wildfleisch von Schwarzwild aus heimischen Revieren weiter unterstützen
„Wildfleisch von Schwarzwild ist ein hervorragendes Lebensmittel“ Landwirtschaftsministerium und Landesjägerschaft werben für Wildbret aus Vor dem Hintergrund des ersten nachgewiesenen Falls von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland hat Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast auf die Unbedenklichkeit des Verzehrs von Wildschweinfleisch hingewiesen: „Heimisches Wildbret aus Niedersachsen ist ein hervorragendes und sehr leckeres Lebensmittel. Der Verzehr – auch von Wildschweinfleisch hier aus der Region – ist nach wie vor vollkommen unbedenklich“, so die Ministerin. Verbraucherinnen und Verbraucher seien gerade jetzt, wo die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen den Auftrag hätten, das Schwarzwild intensiv zu bejagen, noch mehr gefragt: „Es wäre ein positives Signal, wenn noch mehr Verbraucher Wildbret als hochwertiges Lebensmittel entdecken.“ Intensiv für das heimische Wildbret warb auch Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN): „Wildbret hat viele Vorzüge – es ist ein regionales, nachhaltig gewonnenes Lebensmittel und hat daher auch eine hervorragende Ökobilanz.“ Zunehmend wichtiger würden die Kriterien Rückverfolgbarkeit und Transparenz beim Kauf von Lebensmitteln. Auch hier punkte heimisches Wild: „Es bietet genau das und ist zudem nicht nur köstlich und variantenreich in der Zubereitung, sondern auch ernährungsphysiologisch wertvoll“, so Thomas Ehbrecht. Alle Akteure betonten, wie wichtig es sei, von Beginn an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren, um eventuellen Unsicherheiten vorzubeugen. Derzeit gebe es aber in Bezug auf die Verwertung von Wildbret keinerlei Grund zur Beunruhigung. Die Maßgabe, Fleischwaren – etwa an Rastplätzen – nur in dafür vorgesehene Müllbehälter zu entsorgen, gelte jedoch weiterhin.