„Raus aus dem Krisenmodus und rein in den Neustart“
Investitionen und Innovationen will Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann bei den niedersächsischen Unternehmen anstoßen, mit niedrigschwelligen Förderprogrammen und Gutscheinen im Umfang von insgesamt 410 Millionen Euro. Ab dem 23. September können die Förderanträge bei der NBank eingereicht werden. Das Innovations- und Investitionspaket ist Teil des Konjunkturprogramms, welches der Landtag im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts im Juli 2020 beschlossen hat.
Innovationen und Investitionen sind das beste Mittel, um wieder durchzustarten. Unternehmen sollten jetzt entschlossen handeln. Deshalb haben wir bewusst die Hürden niedrig gehalten. Die Fördermöglichkeiten sind einfach ausgestaltet, werden unbürokratisch und vollständig digital abgewickelt. Wir haben uns dafür entschieden, besondere Förderkonditionen für die Automobilwirtschaft einzuräumen. Die Branche nimmt in Niedersachsen einen besonderen Stellenwert ein und sicherte in der Vergangenheit eine stabile wirtschaftliche Entwicklung sowie vielen Familien gute Einkommen. Diese Branche steht durch den Strukturwandel und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vor besonderen Herausforderungen, so sieht es auch der Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht, der auch Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landes Niedersachsen ist.
Allen Programmen gleich ist, dass sie niedersächsischen Unternehmen zu Gute kommen, die zwischen April und Juni einen Umsatzrückgang verzeichnet haben, das soll und muss nochmals einen Anschub geben, das ist uns ganz wichtig – wir können die Lage aber immer nur auf Sichtweise beurteilen – so das Konjunkturprogramme auch immer noch neu aufgelegt werden können, so Thomas Ehbrecht.
Die Niedrigschwellige Förderung von Investitionen kann von allen Unternehmen im gewerblichen Bereich beantragt werden. Die Investitionen sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Unternehmen können Zuschüsse bis zu 250.000 Euro (Automobilwirtschaft bis zu 800.000 Euro) erhalten.
Das Niedrigschwellige Innovationsförderprogramm kann von allen Unternehmen beantragt werden, für Innovationsvorhaben, die ein verbessertes Produkt, ein verbessertes Produktionsverfahren oder eine verbesserte Dienstleitung im Unternehmen hervorbringen. Erstattet werden 60 Prozent der Ausgaben (Automobilwirtschaft 75 Prozent), der maximale Zuschuss liegt bei 800.000 Euro. Die Personalausgaben müssen über 50 Prozent der Ausgaben betragen.
Die Innovationsgutscheine kommen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis 500 Beschäftigte zu Gute. Mit Zuschüssen bis zu 30.000 Euro können 80 Prozent der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die extern beauftragt wurden, gefördert werden.
Das Wirtschaftsministerium hat zur Umsetzung des Corona-Konjunkturprogramms außerdem bereits vier weitere Richtlinien an den Start gebracht: Die Richtlinie zur Förderung von Tierparks, Wildparks und Zoos sowie die Sonderprogramme zur Förderung der Häfen, der Inselversorger und der Luftfahrtindustrie.
Die Konjunkturprogramme können über die Portale des Wirtschaftsministerium und der N-Bank abgerufen werden, so Ehbrecht.