Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums zur Unterstützung Nds. Unternehmen:
Corona-Hilfen für niedersächsische Unternehmen stehen bereit – Bund und Länder arbeiten eng zusammen
Althusmann: Mit schnellen Zuschüssen und Krediten zahlungsfähig bleiben
Als eines der ersten Bundesländer ist Niedersachsen mit landeseigenen Corona-Hilfsprogrammen am Start. Sobald der Landtag morgen grünes Licht für den Nachtragshaushalt in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und die Aufstockung des Kreditrahmens von 2 auf 3 Milliarden Euro gegeben hat, können Liquiditätskredite und -zuschüsse bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig.
Daneben arbeiten das Bundeswirtschaftsministerium und das niedersächsische Wirtschaftsministerium im engen Austausch mit allen anderen Bundesländern an einer schnellen Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, die gestern vom Bund verkündet wurden. Die niedersächsische Landesförderbank (NBank) wird künftig auch der Ansprechpartner in Niedersachsen sein für die Bundes-Soforthilfen.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat aufs Tempo gedrückt. Unter Hochdruck wurden in den vergangenen Tagen im Wirtschaftsministerium die Förderrichtlinien erstellt: „Wir wollen dort helfen, wo Bedarf besteht und ergänzen die Soforthilfen des Bundes, damit möglichst kein Unternehmen allein aufgrund der Corona-Krise verloren geht. Dabei kommt es auf schnelle und unkomplizierte Unterstützung in existentiellen Notsituationen an. Nachjustieren können wir später. Auch an der Umsetzung der Bundes-Soforthilfen arbeiten wir im Austausch mit allen Ländern mit Hochdruck.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich begrüße, dass Niedersachsen seine Unternehmen in dieser Krise so schnell und umfassend unterstützt. Bund und Länder arbeiten eng zusammen. Alle 16 Länder und der Bund stimmen sich eng ab, damit Soforthilfen für kleine Unternehmen schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen angekommen – sowohl aus den Länderprogrammen wie auch aus den Programmen des Bundes. Wir werden diese Krise nur gemeinsam bewältigen. Wir müssen gemeinsam alles tun, um Unternehmen und Arbeitsplätze als wirtschaftliche Substanz unseres Landes zu erhalten. All diese Unternehmen und ihre Beschäftigten brauchen wir, wenn wir das wirtschaftliche Leben wieder hochfahren können. Dann wollen wir wieder kraftvoll losstarten können.“
Nähere Informationen zum Sofort-Hilfe Programm Niedersachsen:
Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende) geholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.
Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Für den speziellen Bedarf der Startups sind 5 Millionen Euro reserviert.
Der Bund plant für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und Soloselbständige ebenfalls ein Zuschussprogramm, das eine Einmalzahlung von bis 9.000 Euro für drei Monate bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und eine Einmalzahlung von bis 15.000 Euro für drei Monate für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten vorsieht.
Das Kreditprogramm Liquiditätshilfe, über welches kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall vergeben werden können, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Eine Sicherheit muss nicht erbracht werden. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Althusmann rief alle von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen auf, immer auch zu prüfen, ob Kurzarbeit möglich ist: „Dadurch lassen sich ganz kurzfristig die Personalkosten senken und die Mannschaft ist sofort an Bord sobald die Krise vorüber ist.“
Liquiditätshilfe gibt es auch über Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank
Die NBB (www.nbb-hannover.de) verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.
Nähere Informationen zu den Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freie Berufe gibt es auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html
Auf Bundesebene:
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz)
(BMF)
- Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der auf dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz aus der Finanzkrise 2008 aufsetzt, mit dem Ziel einer Übertragung der Maßnahmen auf die Realwirtschaft.
- Zweck WSF: Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte (§ 16 Abs. 1).
- 400 Mrd. EUR Garantierahmen soll helfen, Liquiditätsengpässe zu beheben und Refinanzierung am Kapitalmarkt ermöglichen (§ 21).
- 100 Mrd. EUR für Eigenkapitalmaßnahmen (u.a. Genussrechte, stille Beteiligungen, Hybridanleihen, Wandelanleihen, Erwerb von Anteilen – Instrumente sind gleichrangig) (§ 22).
- 100 Mrd. EUR Darlehensmittel für KfW-Corona-Sonderprogramm (§ 23).
- Antragsberechtigt sind Unternehmen die mind. zwei aus den folgenden drei Bedingungen erfüllen (§ 16 Abs. 2):
- Bilanzsumme 43 Mio. EUR,
- Umsatzerlöse 50 Mio. EUR,
- 249 Beschäftigte.
Im Einzelfall können auch kleinere Unternehmen unterstützt werden, die für kritische Infrastrukturen verantwortlich sind.
- BMWi ist erster Ansprechpartner für die Unternehmen (§ 20 Abs. 4).
- Die Entscheidungen über Stabilisierungsmaßnahmen sollen von BMF im Einvernehmen mit BMWi getroffen werden (§ 20 Abs. 1).
- Über Grundsatzfragen und besonders wichtige Maßnahmen entscheidet ein interministerieller Ausschuss (WSF-Ausschuss) (§ 20 Abs. 1 S. 2); bestehend aus je einem Vertreter von BK, BMF, BMWi, BMAS, BMJV sowie BMVI, plus ggf. weitere beratende Mitglieder. BMWi bereitet den Ausschuss einschließlich Voten vor.
- BMF obliegt die Verwaltung erworbener Beteiligungen (§ 20 Abs. 3).
- Details der Unterstützungsmaßnahmen werden in Verordnungen von BMF im Einvernehmen mit BMWi festgelegt. Über Erlass und Änderungen ist der BT-Haushaltsausschuss unverzüglich zu unterrichten.
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige“ (BMWi/BMF)
- Unbürokratische Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
- Ziel: steuerbarer Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen (durch u.a. laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten); Programmvolumen: 50 Mrd. EUR
- Zuschüsse:
- Bis 9.000 EUR Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis 15.000 EUR Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Beantragung für zwei weitere Monate möglich
- Mittelbereitstellung durch Bund; Bewirtschaftung durch BMWi, Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel) durch Länder/Kommunen
FörderVO ist noch zu erarbeiten! - Kumulation mit anderen Förderungen grundsätzlich möglich; Überkompensation ist zurückzuzahlen
Weiterführende Links des Wirtschaftsministeriums:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html