„Waffen gehören nicht in Extremistenhände. Daher müssen die Waffenbehörden alle rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen, damit die Feinde unseres demokratischen Rechtsstaates keine Waffen erhalten oder ihnen die Erlaubnis, eine Waffe besitzen zu dürfen, entzogen wird. Der Innenminister muss die Waffenbehörden bei ihrer Arbeit an dieser Stelle mit allen Mitteln unterstützen. Darüber hinaus müssen Rechtslücken bei der Überprüfung der Person, die eine Erlaubnis beantragt, endlich geschlossen werden. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der rechtsextremistischen Terrorvereinigung NSU im Jahr 2012 hatte die damalige Landesregierung in einer Bundesratsinitiative gefordert, vor Erteilung einer solchen Erlaubnis eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz gesetzlich vorzuschreiben. Es ist richtig, dass der Bundestag auf Vorschlag des Bundesinnenministers diesen über sieben Jahre alten Vorschlag endlich in die aktuelle Novellierung des Waffenrechts aufnehmen will.“
Auch der Abgeordnete Thomas Ehbrecht -als Jagdfunktionär ebenfalls mit dem Waffenrecht und der Waffenhandhabung bestens vertraut- unterstützt diese Initiative ausdrücklich: „Die Handhabung und der sichere Umgang mit Waffen kann und darf nur Menschen in unserer Gesellschaft anvertraut werden, die die nötigen Voraussetzungen und die dafür erforderliche Verlässlichkeit mit sich bringen. Denn es ist stets der Mensch hinter der Waffe, der über deren Benutzung entscheidet. Daher muss eine gute Kontrolle über die Vergabe von Besitzerlaubnissen für Waffen ein Grundanliegen unseres Staates und unserer Gesellschaft sein.“